Kein Kurs von der Stange. Trainiert wird an euren Aufgaben.

- Branche
- branchenübergreifend
- Zeitraum
- laufendes Angebot
- Rahmen
- EU AI Act, Artikel 4
Ausgangslage
Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung nachweisbare KI-Kompetenz von allen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme einsetzen. Der Gesetzgeber schreibt keine Inhalte vor — wohl aber, dass die Vermittlung zur Rolle passt und belegbar ist. Ein Standardkurs erfüllt das auf dem Papier. Im Alltag ändert er wenig: Wer eine allgemeine Einführung hört, kehrt an einen Arbeitsplatz zurück, in dem sich nichts davon wiederfindet.
Vorgehen
Wir erheben vorab, womit im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird — welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Aufgaben Zeit kosten, welche Daten dabei im Spiel sind. Daraus entsteht das Trainingsmaterial: Beispiele aus dem eigenen Haus statt generischer Demos. Rechtlicher Rahmen, Risikokategorien und Datenklassifizierung bleiben verbindlich, der Rest wird pro Kunde neu gebaut.
Trainiert wird nicht am Foliensatz, sondern in einem eigenen Live-Online-System.
Üben statt zusehen
Die Teilnehmer arbeiten in einer bereitgestellten Umgebung mit echten Modellen an eigenen Aufgaben. Jede Eingabe wird sofort nach festen Kriterien bewertet — Ampel-Feedback, das zeigt, woran es liegt, nicht nur dass es besser ging.
Nachweis fällt nebenbei an
Am Ende steht eine Wissensabfrage. Teilnahme und Ergebnis werden dokumentiert und sind damit der Beleg, den Artikel 4 verlangt — ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach dem Training.
Ergebnis
Die Teilnehmer gehen mit Prompts aus dem Training, die sie am nächsten Tag wieder verwenden können, und mit einer klaren Vorstellung davon, was in welches Werkzeug darf. Das Unternehmen hat die Nachweispflicht erfüllt — als Nebenprodukt, nicht als eigenes Projekt.
Kompetenz ist kein 50-seitiger Foliensatz. Kompetenz ist Training. Train as you fight.
Erkenntnis
Die Nachweispflicht aus Artikel 4 lässt sich billig erfüllen oder nützlich. Der Unterschied liegt nicht im Umfang des Kurses, sondern darin, ob die Beispiele aus dem eigenen Betrieb kommen und ob die Teilnehmer selbst tippen.